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ELGA Was kann die elektronische Gesundheitsakte?

ELGA steht als Abkürzung für die elektronische Gesundheitsakte. Spätestens seit der Einführung des „Grünen Pass“ ist ELGA vielen Steirerinnen und Steirern wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Aber was kann ELGA eigentlich noch alles? Was hat mein Hausarzt oder meine Hausärztin davon und sind meine Daten dort sicher?

In diesem Beitrag beantworten wir häufige Fragen zum Thema ELGA. Sie erfahren, was Sie selbst tun können, um die elektronische Gesundheitsakte sicher zu nutzen. Wir klären über Vorteile und Nachteile sowie Mythen rund um das Thema auf und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden. 

Das Wichtigste auf einen Blick
  • ELGA steht als Abkürzung für die elektronische Gesundheitsakte. 
  • ELGA ermöglicht Ihnen und Ihren behandelnden Ärzt*innen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten.
  • Sie können Ihre Daten jederzeit über das ELGA-Portal abrufen. Das sind derzeit e-Befunde und die Medikations-Liste.
  • Der e-Impfpass ist unabhängig von ELGA und kann auch elektronisch über das öffentliche Gesundheitsportal abgerufen werden. Auch wenn Sie sich von ELGA abgemeldet haben. 
  • Im Gesetz ist klar geregelt, wer auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf. 
  • Für ELGA gilt das Datenschutzgesetz. Im ELGA-Gesetz gibt es zusätzliche Regelungen zum Schutz Ihrer Daten.   
  • Die Teilnahme an ELGA ist freiwillig. 
 
13.05.2022
Folge #18 ELGA: Was kann die elektronische Gesundheitsakte?
Viele von uns kennen ELGA, die elektronische Gesundheitsakte. Spätestens seit der Einführung des „Grünen Pass“ ist ELGA nämlich wieder stärker in unser Bewusstsein gerückt. Aber was kann ELGA eigentlich noch alles? Was bringt es mir als Patientin oder Patient? Und wie ist das nochmal mit dem Datenschutz? Gast: Bernadette Matiz, MAS, Gesundheitsfonds Steiermark
Häufige Fragen

ELGA ist die Abkürzung für die „elektronische Gesundheitsakte“. ELGA ist ein digitales Informations-System, das Gesundheitsdaten aus verschiedenen Stellen des Gesundheitssystems zusammenführt. In Ihrer ELGA finden Sie zum Beispiel Ihre Befunde, eine Medikamenten-Liste und Entlassungsbriefe. ELGA soll die Zusammenarbeit zwischen stationären Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäusern) und dem niedergelassenen Bereich (zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzten) stärken. Ein wichtiges Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten

 

Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihre eigenen Gesundheitsdaten rasch und unkompliziert einzusehen. Dieses Recht wird mit ELGA umgesetzt. Mit ELGA können Sie Ihre eigenen Gesundheitsdaten einsehen und verwalten. Auch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt kann unkompliziert Befunde, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus und die aktuelle Medikamenten-Liste in Ihrer ELGA sehen. Das ist eine wichtige Grundlage für die weiteren Entscheidungen der Ärztin beziehungsweise des Arztes für Ihre Behandlung. 

Sie können sich im ELGA-Portal einloggen. Das funktioniert über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs unter www.gesundheit.gv.at. Klicken Sie auf das ELGA-Symbol. Dieses finden Sie ganz oben rechts.

Für die Anmeldung brauchen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.  

In Ihrer ELGA sehen sie Ihre e-Befunde, Ihre e-Medikation und den e-Impfpass. Sie sehen auch Ihre Gesundheitsdienste-Anbieter, die Zugriff auf Ihre ELGA haben. Das sind zum Beispiel Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Apotheken. 

Außerdem sehen Sie ein Protokoll. Damit können Sie alle Zugriffe und Aktionen in Ihrer ELGA nachverfolgen. Sie sehen, wer, wann auf Ihre ELGA zugegriffen hat und wer sich was angesehen hat. 

Ein e-Befund ist ein elektronischer Befund. Dieser wird in einem speziellen Format dargestellt. Die e-Befunde sind alle gleich strukturiert. Wichtige Informationen werden hervorgehoben und die Orientierung im Text wird durch einen einheitlichen Aufbau verbessert. Dadurch können Sie als Patientin oder Patient, aber auch Ärztinnen und Ärzte den Befund leichter lesen. Außerdem können e-Befunde ganz einfach ausgedruckt werden. 

In diesem Video wird erklärt, wie der e-Befund funktioniert:

Die e-Medikation ist eine Übersicht über Ihre Medikamente. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt trägt die Medikamente, die sie oder er Ihnen verschreibt, in die e-Medikation ein. Auch die Apotheke kann hier Medikamente eintragen, wenn Sie das wünschen. 

Durch die e-Medikation sieht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, welche Medikamente Sie einnehmen oder sich in der Apotheke abgeholt haben. Damit können unerwünschte Wechselwirkungen überprüft werden. Ebenso kann vermieden werden, dass Ihnen Medikamente von verschiedenen Ärzt*innen doppelt verschrieben werden. 

In diesem Video wird die e-Medikation erklärt:

Im Gesetz ist klar geregelt, wer auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf. Das sind in erster Linie Sie, als Patientin oder Patient, selbst. Weiters dürfen ausschließlich jene Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitsdienste-Anbieter*innen auf Ihre elektronische Gesundheitsakte zugreifen, von denen Sie tatsächlich gerade behandelt oder betreut werden. Für Ärztinnen und Ärzte, Spitäler oder Apotheken ist Ihre e-Card der „Schlüssel“ zu Ihrer ELGA.

Zu den ELGA-Gesundheitsdienste-Anbieter*innen zählen folgende Personen beziehungsweise Organisationen: 

  • Krankenhäuser 
  • Einrichtungen der mobilen und stationären Pflege 
  • Ärztinnen und Ärzte 
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte 
  • Apotheken 

Diese können aber nur auf Ihre ELGA zugreifen, wenn Sie dort Patientin oder Patient sind. 

Keinen Zugriff auf Ihre ELGA haben:

  • Chefärztinnen und Chefärzte der Sozialversicherungen 
  • Ärztinnen und Ärzte, die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen 
  • Behörden sowie Amtsärztinnen und Amtsärzte 
  • Schulärztinnen und Schulärzte 
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 
  • Stellungsärztinnen und Stellungsärzte des Bundesheeres 
  • Jene Ärztinnen und Ärzte, die durch den Patienten oder die Patientin vom Zugriff ausgeschlossen werden

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Gesundheitsdaten elektronisch gespeichert werden, können Sie sich jederzeit von ELGA abmelden. Sie können sich entweder elektronisch im ELGA-Portal abmelden oder auch per Post über die ELGA-Widerspruchsstelle.

Elektronisch im ELGA Portal: Melden Sie sich mit der Bürgerkarte oder Handysignatur in Ihrer ELGA an. Dort finden Sie das Feld „ELGA-Teilnahme“. Wenn Sie dort draufklicken, können Sie sich für einzelne Teilbereiche oder komplett von ELGA abmelden. 

Per Post über die ELGA-Widerspruchsstelle: Dafür müssen Sie das Abmeldeformular anfordern oder online ausfüllen. Das Abmeldeformular finden Sie hier. Das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbild-Ausweises (zum Beispiel Reisepass, Führerschein) per Post an folgende Adresse: 

ELGA Widerspruchsstelle 
Postfach 180 
1021 Wien 

Sie bekommen dann eine schriftliche Bestätigung Ihrer Abmeldung.

Die ELGA-Ombudsstelle unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte. Gemeinsam mit der ELGA-Ombudsstelle können Sie Einsicht in Ihre ELGA-Gesundheitsdaten nehmen und – entsprechend Ihren Wünschen – Befunde ausdrucken oder Zugriffs-Berechtigungen festlegen. Ebenso unterstützt die ELGA-Ombudsstelle bei vermuteten oder tatsächlichen Verletzungen des Datenschutzes.

Was kann ich selbst tun

Das können Sie mit der elektronischen Gesundheitsakte tun

Sie können über ELGA jeden Tag und rund um die Uhr auf Ihre Befunde, Entlassungsbriefe und Medikamenten-Liste zugreifen und Ihre Gesundheitsdaten selbst verwalten. Im ELGA-Portal haben Sie folgende Möglichkeiten: 

  • Sie können Ihre Gesundheitsdaten einsehen, auf dem Computer speichern oder ausdrucken. 
  • Das Protokoll zeigt Ihnen, wer auf Ihre ELGA zugegriffen hat. 
  • Sie sehen, wer gerade Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten hat. 
  • Sie können e-Befunde oder die e-Medikamenten-Liste sperren oder entsperren. 
  • Sie können die Zugriffs-Berechtigungen für Ihre eigene ELGA verlängern oder verkürzen.
  • Sie können einzelne Gesundheitsdienste-Anbieter*innen (zum Beispiel einen Arzt oder eine Ärztin) vom Zugriff auf Ihre ELGA ausschließen. 
 
Vorteile und Nachteile

Vorteile von ELGA

  • ELGA übernimmt die Dokumentation Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Das heißt, Sie müssen Ihre Befunde oder Entlassungsbriefe nicht mehr selbst zur Ärztin oder zum Arzt mitbringen und brauchen sich die Namen einzelner Medikamente sowie deren Dosierungen nicht zu merken.
  • Über das ELGA-Portal können Sie Ihre Gesundheitsdaten unabhängig von Zeit und Ort abrufen, speichern oder ausdrucken. 
  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann Ihre Gesundheitsdaten abrufen. Diese sind eine wichtige Grundlage für die Diagnose und weitere Therapie. 
  • Unnötige Mehrfach-Untersuchungen können vermieden werden. 

Nachteile von ELGA

  • Gesundheitsdaten wurden in ELGA nicht rückwirkend erfasst. Das heißt, dass Ihre Gesundheitsdaten erst ab dem Zeitpunkt der Einführung von ELGA verfügbar sind.
 
Mythen

Wahr oder falsch?

 

Mythos 1: Meine Daten sind bei ELGA nicht ausreichend geschützt. 

Das stimmt nicht! Für ELGA gilt das Datenschutzgesetz. Zusätzlich gibt es im ELGA-Gesetz weitere Bestimmungen zur Verwendung von elektronischen Gesundheitsdaten. Nur berechtige Personen und Gesundheitsdienste-Anbieter*innen dürfen auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen sich für den Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten „ausweisen“. 

 

Mythos 2: Wenn ich mich von ELGA abmelde, bin ich auch automatisch vom e-Impfpass abgemeldet. 

Nein! Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungs-Nummer hat auch einen elektronischen Impfpass. Eine Abmeldung vom e-Impfpass ist nicht möglich. Eine Abmeldung von ELGA bewirkt keine Abmeldung vom e-Impfpass. 

 

Mythos 3: Mit ELGA kann mir mein Hausarzt oder meine Hausärztin ein Medikament verschreiben, ohne dass ich in die Ordination kommen muss. 

Richtig! Wenn Sie an ELGA teilnehmen und Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die ELGA-Funktion „e-Medikation“ nutzt, ist eine Verschreibung über die e-Medikation möglich. Hier finden Sie ein Erklärvideo zum e-Rezept.  

 

Mythos 4: Meine Gesundheitsdaten können gegen mich verwendet werden, wenn ich zum Beispiel einen neuen Job suche oder eine Versicherung abschließe.

Nein, das stimmt nicht! Im ELGA-Gesetz ist klar geregelt, wer auf Ihre ELGA zugreifen darf und wer nicht. Betriebe oder Betriebsärzt*innen haben keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Auch Ärztinnen und Ärzte, die Untersuchungen für private Versicherungen durchführen, sind vom Zugriff ausgeschlossen. Mehr Informationen zum Datenschutz bei ELGA finden Sie hier.  

 
Rat und Hilfe

ELGA Service-Angebote

 

ELGA-Portal
Sie können sich im ELGA-Portal anmelden und finden Informationen zum e-Impfpass und zum Grünen Pass.


ELGA-Erklärvideo
Im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs finden Sie Erklärvideos zu verschiedenen Teilbereichen von ELGA. Zum Beispiel zur e-Medikation oder zum e-Befund. Videos ansehen


ELGA-Serviceline
Wenn Sie Fragen zu ELGA haben, können Sie auch bei der ELGA-Serviceline +43 50 124 4411 anrufen. Diese ist Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.


ELGA-Ombudsstelle 
Die ELGA-Ombudsstelle für die Steiermark befindet sich in der Friedrichgasse 9 in Graz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Verwendung Ihrer ELGA. Die ELGA-Ombudsstelle hat für Sie Montags von 8:00 bis 15:00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Weitere Infos

 
Gute Informationen in anderen Sprachen

Die ELGA-Webseite gibt es auch in englischer Sprache

 

Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auf dieser Webseite auf keinen Fall als Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Expertinnen und Experten (zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ernährungsberater*innen, Psycholog*innen etc.) dienen. “Gesund informiert“ ist eine Webseite des Gesundheitsfonds Steiermark und wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier
Haben Sie einen Vorschlag für ein Gesundheitsthema, über das wir auf der Webseite informieren sollen? Schreiben Sie uns per E-Mail an [email protected]

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