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Lebensmittel-Kennzeichnung Was verrät sie über ein Produkt?

Lieber das Sonnenbrot oder das Gute-Laune-Brot kaufen? Was wirklich in einem Lebensmittel steckt, ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Oft hält der Name eines Produkts nicht, was er verspricht. Um zu beurteilen, ob ein Lebensmittel gesund ist oder nicht, hilft die Lebensmittel-Kennzeichnung auf der Verpackung.

In diesem Beitrag werden häufige Fragen zum Thema Lebensmittel-Kennzeichnung beantwortet. Sie erfahren, was Sie selbst tun können, um zu entscheiden, ob Sie ein bestimmtes Lebensmittel kaufen sollten oder lieber nicht. Wir klären über Lebensmittel-Mythen auf und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Hersteller*innen von Lebensmitteln müssen bestimmte, verpflichtende Informationen zu einem Produkt mitteilen.
  • Sachbezeichnung, Zutatenliste und Nährwert-Tabelle sind auf jeder Lebensmittel-Verpackung zu finden.
  • Die Sachbezeichnung muss klar zeigen, um welches Produkt es sich handelt (zum Beispiel: Dinkel-Müsli-Kekse mit Haferflocken und Früchten).
  • Die Zutatenliste zählt auf, was genau im Produkt enthalten ist und in welcher Menge. 
  • Die Zutat, von der am meisten enthalten ist, muss an erster Stelle der Zutatenliste stehen. 
  • Auch Zusatzstoffe und Allergene müssen angegeben werden. 
  • Die Nährwert-Kennzeichnung muss zumindest sieben Angaben beinhalten: Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz. 
  • Um das Lebensmittel richtig zu beurteilen, sollten Sie sich an die Angaben „pro 100 g“ oder „pro 100 ml“ halten. 
  • Auch wenn das Wort „Zucker“ nicht in einer Zutatenliste auftaucht, können in einem Lebensmittel trotzdem viele zuckerartige Verbindungen enthalten sein.
  • Der Ampelrechner der Arbeiterkammer hilft Ihnen, die Nährwerte auf der Produkt-Verpackung zu beurteilen.
05.08.2022
Folge #24 Gesund informiert einkaufen: Was soll´s zum Grillen sein?
88 Prozent der Bevölkerung grillen laut Mautner Grillreport in den Monaten April bis September mindestens einmal pro Monat. Was soll denn auf dem Grill landen, damit unsere Gesundheit auch etwas davon hat? Gast: Maria Fanninger, Land schafft Leben
Häufige Fragen

Die Sachbezeichnung hilft Ihnen, ein Lebensmittel besser einzuschätzen. Die Sachbezeichnung ist nicht (immer) der Name des Produkts. Es gibt auch „Phantasie-Namen“. Herstellerinnen und Hersteller verwenden solche Namen, um das Produkt besser zu bewerben. Mit der Sachbezeichnung hingegen sollen Sie als Verbraucherin und Verbraucher klar erkennen können, um welches Produkt es sich handelt.

Zum Beispiel: Sie kaufen „Gute-Laune-Kekse“. Das ist der ausgedachte Produktname. Die Sachbezeichnung lautet: „Dinkel-Müsli-Kekse mit Hafervollkornflocken und Früchten“.

Viele Sachbezeichnungen von Produkten sind im Österreichischen Lebensmittelbuch geregelt. Hier ist zum Beispiel festgeschrieben, wie eine Wurst mit der Sachbezeichnung „Extrawurst“ zusammengesetzt sein muss. Oder wie viel Prozent Kalbsleber eine Leberstreichwurst mit der Sachbezeichnung „Kalbsleberstreichwurst“ unbedingt enthalten muss.

Wenn es ein Produkt ist, das neu auf den Markt kommt, muss der*die Hersteller*in eine Sachbezeichnung wählen, die bestmöglich beschreibt, um welches Nahrungsmittel es sich handelt.

Beispiel Produkt 1

Phantasie-Name (freiwillig) Sachbezeichnung (verpflichtend) Was erkennen wir daraus?
Gute-Laune-Kekse Dinkel-Müsli-Kekse mit Hafervollkornflocken und Früchten Beim Produkt handelt es sich um Kekse, die Vollkornflocken und Früchte beinhalten.

Beispiel Produkt 2

Phantasie-Name (freiwillig) Sachbezeichnung (verpflichtend) Was erkennen wir daraus?
Grüner Superstar-Smoothie Zubereitung aus Früchten, Blattgemüse und Fruchtsaft, pasteurisiert Das Produkt enthält nicht nur Gemüse (was man beim Namen „grüner Smoothie“ vermuten könnte), sondern auch Früchte und Fruchtsaft.

Beispiel Produkt 3

Phantasie-Name (freiwillig) Sachbezeichnung (verpflichtend) Was erkennen wir daraus?
Trixi-Hörnchen Hefeteiggebäck mit Milch- und Karamell-Füllung Das Gebäck enthält auch Milch und Karamell.

Die Zutatenliste zählt auf, was genau im Produkt enthalten ist und in welcher Menge es enthalten ist. Dazu werden die Zutaten nach ihren Gewichts-Anteilen aufgelistet.

Das bedeutet: Die Zutat, von der am meisten enthalten ist, muss an erster Stelle der Zutatenliste stehen. Jene Zutat, die am wenigsten vorkommt, an letzter Stelle.

Manchmal gibt es auch eine genaue Mengen-Kennzeichnung. Man spricht dann von einer "Quid-Kennzeichnung" (Quid steht für „Quantitative Ingredient Declaration“ = Angabe der Mengenwerte in Prozent). Eine Quid-Kennzeichnung erfolgt dann, wenn eine Zutat in der Sachbezeichnung vorkommt.

Auch Zusatzstoffe und Allergene müssen auf der Zutatenliste angegeben werden.

Beispiel Zutatenliste: Gefüllte süße Hörnchen

Zutatenliste Was erkennen wir daraus?
Weizenmehl, pflanzliches Fett (Palm, Kokos), 18 % Milchcreme (pflanzliches Fett: Palm, Kokos, Zucker, Milchzucker, Magermilchpulver, Butterreinfett, Süßmolkenpulver, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren und Sojalecithine), natürliches Aroma, Antioxidationsmittel: Alpha-Tocopherol, 10 % Karamellcreme (Glukose-Fruktose-Sirup, gezuckerte Kondensmagermilch, pflanzliches Fett: Palm, Kokos; natürliches Aroma), Eier, Zucker, Hefe, Milchzucker, Feuchthaltemittel: Sorbit und Glycerin, natürliches Aroma, Speisesalz, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren.

Die Zutat von der am meisten im Lebensmittel enthalten ist, ist Weizenmehl.

Mengenmäßig folgt dann pflanzliches Fett und danach die zusammengesetzte Zutat Milchcreme. Sie macht 18 Prozent des Produktes aus.

Als zusammengesetzte Zutat folgt bei der Milchcreme in Klammer die Aufzählung ihrer Bestandteile.

Da Weizenmehl und pflanzliches Fett vor „18 % Milchcreme“ stehen, kann man darauf schließen, dass die erstgenannten Anteile mehr als 18 Prozent des Produktes ausmachen.

Weiters erkennt man, dass im Produkt Zucker in den verschiedensten Varianten enthalten ist: In Form von Zucker, Milchzucker, Glukose-Fruktose-Sirup und gezuckerter Kondensmagermilch.

Die Nährwert-Kennzeichnung ist seit 2016 Pflicht auf (fast allen) verpackten Lebensmitteln. Sieben Stoffe müssen angegeben werden. Das sind:

  1. Energiegehalt
  2. Fett
  3. Gesättigte Fettsäuren
  4. Kohlenhydrate 
  5. Zucker
  6. Eiweiß 
  7. Salz

Wie viel Energie ein Lebensmittel enthält, wird in „Kilojoule“ (kJ) und „Kilokalorien“ (kcal) angegeben.
Der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz wird in „Gramm pro 100 Gramm (g)“ oder „100 Milliliter (ml)“ angegeben.

Herstellerinnen und Hersteller können freiwillig auch weitere Nährwerte in der Nährwert-Tabelle angeben.

Um das Lebensmittel richtig zu beurteilen, sollten Sie sich an die Angaben „pro 100 g“ oder „pro 100 ml“ halten. 
Denn die Portionsangaben der Herstellerinnen und Hersteller sind manchmal unrealistisch: Zum Beispiel, wenn 1 Portion Nudelsalat mit 50 Gramm angegeben wird. Das entspricht nur einem Esslöffel Nudelsalat.

Beispiel Nährwert-Tabelle: Gefüllte süße Hörnchen

100 Gramm enthalten  
Energie 2010 kJ/ 480 kcal
Fett 27 g
  • davon gesättigte Fettsäuren
12 g
Kohlenhydrate 51 g
  • davon Zucker
24 g
Eiweiß 7,2 g
Salz 1 g
Was erkennen wir daraus? Einstufung über den Ampelrechner
Diese Werte helfen, das Produkt mit anderen Produkten zu vergleichen. Sie können beispielsweise herausfinden, welches Produkt weniger Fett und Zucker enthält. Ohne zusätzliche Informationen weiß man aber nicht, ob der angegebene Zucker- oder Fettgehalt nun hoch oder niedrig ist. Hier hilft der Ampelrechner der Arbeiterkammer.

Durch Zusatzstoffe werden Lebensmittel haltbarer, stabiler, ansprechender und oft auch billiger in der Erzeugung. Manche Lebensmittel könnten ohne Zusatzstoffe gar nicht erzeugt werden, wie zum Beispiel Light-Produkte, Margarine oder Schmelzkäse.

Lebensmittel-Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste angeführt werden. Dabei wird die Funktions-Klasse genannt, zum Beispiel „Emulgator“ oder „Konservierungsstoff“. Darauf folgt der spezifische Name oder die E-Nummer (zum Beispiel Antioxidationsmittel Citronensäure oder Antioxidationsmittel E330). Der Buchstabe „E“ steht dabei für „essbar“ oder Europa. 

Zugesetzt darf ein Stoff nur werden, wenn er von den Behörden zugelassen wurde. Der Einsatz mancher Zusatzstoffe wird heiß diskutiert. Bei Produkten, die für Kinder gedacht sind, sollten manche Zusatzstoffe vermieden werden, wie zum Beispiel Azo-Farbstoffe.

Eine Liste aller zugelassenen Zusatzstoffe sowie eine Einstufung, ob sie gesundheitlich bedenklich sind, finden Sie auf der Webseite „Zusatzstoffe-Online“.

Beispiel Kennzeichnung der Zusatzstoffe in der Zutatenliste: Gefüllte süße Hörnchen

Zutatenliste Was erkennen wir daraus?
Weizenmehl, pflanzliches Fett (Palm, Kokos), 18 % Milchcreme (pflanzliches Fett: Palm, Kokos, Zucker, Milchzucker, Magermilchpulver, Butterreinfett, Süßmolkenpulver, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren und Sojalecithine), natürliches Aroma, Antioxidationsmittel: Alpha-Tocopherol, 10 % Karamellcreme (Glukose-Fruktose-Sirup, gezuckerte Kondensmagermilch, pflanzliches Fett: Palm, Kokos; natürliches Aroma), Eier, Zucker, Hefe, Milchzucker, Feuchthaltemittel: Sorbit und Glycerin, natürliches Aroma, Speisesalz, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren.

Bei diesem Produkt hat sich der*die Hersteller*in dafür entschieden, die Zusatzstoffe mit der Funktions-Klasse („Emulgator“ und „Feuchthaltemittel“) und der genauen Bezeichnung anzuführen.

Möglich wäre aber auch gewesen, zum Beispiel  "Alpha-Tocopherol E 307" statt „Antioxidationsmittel“ zu schreiben.

Allergene sind Stoffe, die bei manchen Menschen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Deshalb müssen sie bei verpackten Produkten in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden. 
Welche Zutaten und Stoffe „Allergene“ sind, wurde in der Lebensmittel-Informationsverordnung definiert. Für jedes Allergen wurde auch ein Buchstabe definiert. Diese Buchstaben sind oft in Speisekarten zu finden:

  • Glutenhältiges Getreide und daraus hergestellte Erzeugnisse (A) 
  • Krebstiere und Krebstier-Erzeugnisse (B) 
  • Eier und Ei-Erzeugnisse (C) 
  • Fisch und Fisch-Erzeugnisse(D) 
  • Erdnüsse und Erdnuss-Erzeugnisse (E) 
  • Soja und Soja-Erzeugnisse (F) 
  • Milch und Milch-Erzeugnisse (einschließlich Lactose) (G) 
  • Schalenfrüchte (zum Beispiel Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien) beziehungsweise daraus hergestellte Erzeugnisse (H) 
  • Sellerie und Sellerie-Erzeugnisse (L) 
  • Senf und Senf-Erzeugnisse (M) 
  • Sesam-Samen und Sesam-Samen-Erzeugnisse (N) 
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als SO2 angegeben (O) 
  • Lupinen und Lupinen-Erzeugnisse (P) 
  • Weichtiere und Weichtier-Erzeugnisse (R)

Beispiel Kennzeichnung der allergenen Zutaten in der Zutatenliste: Gefüllte süße Hörnchen

Zutatenliste Was erkennen wir daraus?

Weizenmehl, pflanzliches Fett (Palm, Kokos), 18 % Milchcreme (pflanzliches Fett: Palm, Kokos, Zucker, Milchzucker, Magermilchpulver, Butterreinfett, Süßmolkenpulver, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren und Sojalecithine), natürliches Aroma, Antioxidationsmittel: Alpha-Tocopherol, 10 % Karamellcreme (Glukose-Fruktose-Sirup, gezuckerte Kondensmagermilch, pflanzliches Fett: Palm, Kokos; natürliches Aroma), Eier, Zucker, Hefe, Milchzucker, Feuchthaltemittel: Sorbit und Glycerin, natürliches Aroma, Speisesalz, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren.

Man erkennt, dass die hervorgehobenen Allergene im Produkt enthalten sind.

Wichtig ist die Kennzeichnung für Personen, die auf allergene Stoffe mit einer Unverträglichkeit reagieren.

Hinweis: Auch wenn keine Zutat hervorgehoben oder gekennzeichnet ist, heißt das nicht, dass das Lebensmittel allergenfrei ist.

Über den Ampelrechner im Internet können Sie erkennen, ob ein Produkt ein "Fit- oder Schlappmacher" ist. Zum Beispiel können Sie den Fett-Gehalt Ihrer Lieblingspizza einfach überprüfen, oder Sie können nachschauen, ob der neue Wellness-Drink auch wirklich wenig Zucker enthält. Hier geht es zum Ampelrechner.

Auch im Fall der gefüllten süßen Hörnchen sagt uns die Ampel, wie der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz einzustufen ist.

Beispiel Ampelrechner: Gefüllte süße Hörnchen

100 Gramm enthalten 
Energie2010 kJ/480 kcal
Fett27 g
  • davon gesättigte Fettsäuren
12 g
Kohlenhydrate51 g
  • davon Zucker
24 g
Eiweiß7,2 g
Salz1 g
Was erkennen wir daraus?

Der Gehalt an Zucker, Fett und gesättigten Fettsäuren (fett markiert) sind laut Ampelrechner viel zu hoch. Der Salzgehalt liegt im mittleren Bereich (kursiv markiert), ist also noch vertretbar.

Aus dieser Ampel-Einstufung lässt sich ableiten, dass das Produkt nicht wirklich gesund ist. Man sollte es nur sparsam konsumieren.

Was kann ich selbst tun

Vor dem Kauf Angaben auf der Verpackung anschauen

 

Schauen Sie sich die Angaben auf der Lebensmittel-Kennzeichnung an, vergleichen Sie und entscheiden Sie sich dann für oder gegen ein Produkt!

Ein Tipp: Bei neuen Produkten sollten Sie zu Hause in Ruhe die Informationen auf der Verpackung anschauen und die Lebensmittel-Kennzeichnung lesen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Produkt auch weiterhin kaufen möchten oder ob Sie sich um eine gesündere Alternative umschauen.
 

Ein Beispiel

 

Eine Familie steht vor dem Kühlschrank in einem Supermarkt und kann sich nicht entscheiden, was sie kaufen möchte.

 

Sie haben Lust auf ein Trink-Joghurt und gehen zum Kühlregal im Supermarkt. Dort finden Sie zahlreiche Produkte, die Sie nicht kennen. Alle Produkte schauen sehr verlockend aus und kosten fast gleich viel.

Wie entscheiden Sie sich jetzt?

  1. Möglichkeit: Sie entscheiden aus dem Bauch heraus, und nehmen den Trink-Joghurt, der Ihnen optisch und vom Namen her, am besten gefällt.
  2. Möglichkeit: Sie nutzen die Lebensmittel-Kennzeichnung auf den Verpackungen und vergleichen die Angaben. Sie entscheiden sich für den Trink-Joghurt mit weniger Zucker.
Mythen

Lebensmittel-Mythen: Was stimmt und was nicht?

 

Mythos 1: Wenn Zucker nicht in der Zutatenliste steht, ist auch kein Zucker drin.

Falsch! Auch wenn das Wort „Zucker“ nicht in einer Zutatenliste auftaucht, können in einem Lebensmittel trotzdem viele zuckerartige Verbindungen enthalten sein. Dazu zählen: 

  • Saccharose (Haushalts-, Rohr- oder Rüben-Zucker)
  • Glukose oder Dextrose (Traubenzucker)
  • Fruktose (Fruchtzucker)
  • Laktose (Milchzucker)
  • Invertzucker (Mischung aus Glukose und Fruktose)
  • Maltose (Stärkezucker)

Weitere „süßende“ Zutaten sind:

  • Dicksäfte (zum Beispiel Agaven-, Apfel-, Birnen-Dicksaft)
  • Saft-Konzentrate (zum Beispiel Traubensaft-Konzentrat)
  • Honig
  • Isomaltulose
  • Karamell und Sirupe (zum Beispiel Glucose-Sirup, Fructose-Sirup, Karamellzucker-Sirup, Reissirup, Ahornsirup)

Auch die Bezeichnung „Süße nur aus Früchten“ bedeutet nicht, dass das Produkt keinen Zucker enthält.

 

Mythos 2: Bio-Produkte enthalten keine Zusatzstoffe.

Das stimmt nicht unbedingt. Die EU-Öko-Verordnung schränkt aber die Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen für Bio-Lebensmittel deutlich ein. So sind zum Beispiel Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacks-Verstärker vollständig verboten. Darüber hinaus sind Zusatzstoffe in Bio-Produkten nur erlaubt, wenn die Lebensmittel ohne die betreffenden Stoffe nicht hergestellt oder haltbar gemacht werden können. 53 Zusatzstoffe sind für Bio-Lebensmittel erlaubt. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.

 

Mythos 3: Der Hinweis „ohne Farbstoffe“ bedeutet, dass ein Produkt nicht gefärbt ist.

Das stimmt nicht ganz. Die Kennzeichnung „ohne Farbstoffe“ bedeutet, dass das Produkt ohne Zusatz von Lebensmittel-rechtlich zugelassenen Farbstoffen hergestellt wurde. Es heißt nicht, dass das Lebensmittel keine färbenden Lebensmittel wie Tomaten- oder Paprika-Pulver, Safran, Rote Bete-Saft oder Spinatsaft enthalten darf. Färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe und somit keine Zusatzstoffe.

Rat und Hilfe

Diese Tools helfen bei der Beurteilung von Lebensmitteln

 

  • Ampelrechner
    Der Ampelrechner der Arbeiterkammer zeigt an, wie Sie die Nährwerte auf der Produkt-Verpackung beurteilen können und wie oft ein bestimmtes Lebensmittel gegessen werden sollte. Einfach die Werte auf der Verpackung eingeben! 
     
  • Zusatzstoffe-Online
    In der Datenbank für Lebensmittel-Zusatzstoffe finden Sie eine Liste aller zugelassenen Zusatzstoffe sowie eine Einstufung, ob diese gesundheitlich bedenklich sind. Sie können auch gezielt nach Zusatzstoffen suchen, indem Sie Name, E-Nummer oder Funktions-Klasse eingeben.

Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auf dieser Webseite auf keinen Fall als Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Expertinnen und Experten (zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ernährungsberater*innen, Psycholog*innen etc.) dienen. “Gesund informiert“ ist eine Webseite des Gesundheitsfonds Steiermark und wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier
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