Lebensmittel-Kennzeichnung
Was verrät sie über ein Produkt?
Lieber das Sonnenbrot oder das Gute-Laune-Brot kaufen? Was wirklich in einem Lebensmittel steckt, ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Oft hält der Name eines Produkts nicht, was er verspricht. Um zu beurteilen, ob ein Lebensmittel gesund ist oder nicht, hilft die Lebensmittel-Kennzeichnung auf der Verpackung.
In diesem Beitrag werden häufige Fragen zum Thema Lebensmittel-Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln beantwortet. Sie erfahren, was Sie selbst tun können, um zu entscheiden, ob Sie ein bestimmtes Lebensmittel kaufen möchten oder lieber nicht. Wir klären über Lebensmittel-Mythen auf und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden.
Überblick
Das Wichtigste auf einen Blick
- Herstellerinnen und Hersteller von Lebensmitteln müssen bestimmte, verpflichtende Informationen auf der Verpackung von Lebensmitteln angeben. [1]
- Die Sachbezeichnung muss klar zeigen, um welches Produkt es sich handelt (zum Beispiel: Dinkel-Müsli-Kekse mit Haferflocken und Früchten). [1]
- Die Zutatenliste zählt auf, was genau im Produkt enthalten ist. [1]
- Die Zutat, von der am meisten enthalten ist, muss an erster Stelle der Zutatenliste stehen. [1]
- Auch Zusatzstoffe und Allergene müssen angegeben werden. [1]
- Die Nährwert-Kennzeichnung muss zumindest sieben Angaben beinhalten: Energiegehalt, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß, Salz. [1]
- Um das Lebensmittel richtig zu beurteilen, sollten Sie sich an die Angaben „pro 100 g“ oder „pro 100 ml“ halten.
- Auch wenn das Wort „Zucker“ nicht in einer Zutatenliste auftaucht, können in einem Lebensmittel trotzdem viele zuckerartige Verbindungen enthalten sein.
- Der Ampelrechner der Arbeiterkammer hilft Ihnen, die Nährwerte auf der Produkt-Verpackung zu beurteilen.
- Der Nutri-Score unterstützt beim Vergleich ähnlicher Produkte einer Produktgruppe.
Podcast
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88 Prozent der Bevölkerung grillen laut Mautner Grillreport in den Monaten April bis September mindestens einmal pro Monat. Was soll denn auf dem Grill landen, damit unsere Gesundheit auch etwas davon hat?
Gast: Maria Fanninger, Land schafft Leben
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Häufige Fragen
Welche Angaben sind verpflichtend auf Lebensmittel-Verpackungen anzugeben?
Es wird zwischen Informationen, die auf allen verpackten Lebensmitteln stehen müssen und Informationen, die je nach Produkt angeführt werden müssen, unterschieden. [1] Zusätzlich gibt es noch freiwillige Angaben auf der Verpackung. [1]
Folgende Angaben sind immer auf verpackten Lebensmitteln zu finden: [1]
- Sachbezeichnung
- Allergenkennzeichnung
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. "Zu-verbrauchen-bis"-Datum
- Unternehmensdaten.
Weitere verpflichtende Angaben sind: [1]
- Zutatenliste
- prozentuelle Angabe bestimmter Zutaten (QUID-Regelung)
- Lagerbedingungen
- Chargenangabe und
- Nährwert-Tabelle.
Bei einigen Ausnahmen dürfen diese Angaben entfallen. [1]
Weitere mögliche Angaben je nach Produkt sind: Herkunftsangaben, Alkoholgehalt, Koffeingehalt, Bio-Siegel, "frei-von"-Angaben, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben und Gütesiegel. [1]
Was verrät die Sachbezeichnung über ein Lebensmittel?
Die Sachbezeichnung hilft Ihnen, ein Lebensmittel besser einzuschätzen.[1] Die Sachbezeichnung ist nicht (immer) der Name des Produkts. Es gibt auch „Phantasie-Namen“. Herstellerinnen und Hersteller verwenden solche Namen, um das Produkt besser zu bewerben. Mit der Sachbezeichnung hingegen sollen Sie als Verbraucherin und Verbraucher klar erkennen können, um welches Produkt es sich handelt.[1]
Zum Beispiel: Sie kaufen „Gute-Laune-Kekse“. Das ist der ausgedachte Produktname. Die Sachbezeichnung lautet: „Dinkel-Müsli-Kekse mit Hafervollkornflocken und Früchten“.
Viele Sachbezeichnungen von Produkten sind im Österreichischen Lebensmittelbuch geregelt.[1] Hier ist zum Beispiel festgeschrieben, wie eine Wurst mit der Sachbezeichnung „Extrawurst“ zusammengesetzt sein muss. Oder wie viel Prozent Kalbsleber eine Leberstreichwurst mit der Sachbezeichnung „Kalbsleberstreichwurst“ unbedingt enthalten muss.
Wenn es ein Produkt ist, das neu auf den Markt kommt, muss der Hersteller / die Herstellerin eine Sachbezeichnung wählen, die bestmöglich beschreibt, um welches Nahrungsmittel es sich handelt.
| Phantasie-Name (freiwillig) | Sachbezeichnung (verpflichtend) | Was erkennen wir daraus? |
|---|---|---|
| Gute-Laune-Kekse | Dinkel-Müsli-Kekse mit Hafervollkornflocken und Früchten | Beim Produkt handelt es sich um Kekse, die Vollkornflocken und Früchte beinhalten. |
| Phantasie-Name (freiwillig) | Sachbezeichnung (verpflichtend) | Was erkennen wir daraus? |
|---|---|---|
| Grüner Superstar-Smoothie | Zubereitung aus Früchten, Blattgemüse und Fruchtsaft, pasteurisiert | Das Produkt enthält nicht nur Gemüse (was man beim Namen „grüner Smoothie“ vermuten könnte), sondern auch Früchte und Fruchtsaft. |
| Phantasie-Name (freiwillig) | Sachbezeichnung (verpflichtend) | Was erkennen wir daraus? |
|---|---|---|
| Trixi-Hörnchen | Hefeteiggebäck mit Milch- und Karamell-Füllung | Das Gebäck enthält auch Milch und Karamell. |
Was verrät die Zutatenliste über ein Lebensmittel?
Die Zutatenliste zählt auf, was genau im Produkt enthalten ist. Dazu werden die Zutaten nach ihren Gewichts-Anteilen aufgelistet. [4]
Das bedeutet: Die Zutat, von der am meisten enthalten ist, muss an erster Stelle der Zutatenliste stehen. Jene Zutat, die am wenigsten vorkommt, an letzter Stelle.[1]
Manchmal gibt es auch eine genaue Mengen-Kennzeichnung. Man spricht dann von einer "Quid-Kennzeichnung" (Quid steht für „Quantitative Ingredient Declaration“ = Angabe der Mengenwerte in Prozent). Eine Quid-Kennzeichnung erfolgt dann, wenn eine Zutat in der Sachbezeichnung vorkommt. [1]
Auch Zusatzstoffe und Allergene müssen auf der Zutatenliste angegeben werden. [1]
| Zutatenliste | Was erkennen wir daraus? |
|---|---|
| Weizenmehl, pflanzliches Fett (Palm, Kokos), 18 % Milchcreme (pflanzliches Fett: Palm, Kokos, Zucker, Milchzucker, Magermilchpulver, Butterreinfett, Süßmolkenpulver, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren und Sojalecithine), natürliches Aroma, Antioxidationsmittel: Alpha-Tocopherol, 10 % Karamellcreme (Glukose-Fruktose-Sirup, gezuckerte Kondensmagermilch, pflanzliches Fett: Palm, Kokos; natürliches Aroma), Eier, Zucker, Hefe, Milchzucker, Feuchthaltemittel: Sorbit und Glycerin, natürliches Aroma, Speisesalz, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren. | Die Zutat von der am meisten im Lebensmittel enthalten ist, ist Weizenmehl.
Mengenmäßig folgt dann pflanzliches Fett und danach die zusammengesetzte Zutat Milchcreme. Sie macht 18 Prozent des Produktes aus. Als zusammengesetzte Zutat folgt bei der Milchcreme in Klammer die Aufzählung ihrer Bestandteile. Da Weizenmehl und pflanzliches Fett vor „18 % Milchcreme“ stehen, kann man darauf schließen, dass die erstgenannten Anteile mehr als 18 Prozent des Produktes ausmachen. Weiters erkennt man, dass im Produkt Zucker in den verschiedensten Varianten enthalten ist: In Form von Zucker, Milchzucker, Glukose-Fruktose-Sirup und gezuckerter Kondensmagermilch. |
Was verrät die Nährwert-Tabelle über ein Lebensmittel?
Die Nährwert-Kennzeichnung ist Pflicht auf (fast allen) verpackten Lebensmitteln. Sieben Stoffe müssen angegeben werden. Das sind: [1]
- Energiegehalt
- Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- davon Zucker
- Eiweiß
- Salz
Wie viel Energie ein Lebensmittel enthält, wird in „Kilojoule“ (kJ) und „Kilokalorien“ (kcal) angegeben.[1]
Der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz wird in „Gramm pro 100 Gramm (g)“ oder „100 Milliliter (ml)“ angegeben.[1]
Herstellerinnen und Hersteller können freiwillig auch weitere Nährwerte in der Nährwert-Tabelle angeben (zum Beispiel Vitamine oder Ballaststoffe).
Um das Lebensmittel richtig zu beurteilen, sollten Sie sich an die Angaben „pro 100 g“ oder „pro 100 ml“ halten. Denn die Portionsangaben der Herstellerinnen und Hersteller sind manchmal unrealistisch: Zum Beispiel, wenn 1 Portion Nudelsalat mit 50 Gramm angegeben wird. Das entspricht nur einem Esslöffel Nudelsalat.
| 100 Gramm enthalten | |
|---|---|
| Energie | 2010 kJ/ 480 kcal |
| Fett | 27 g |
|
12 g |
| Kohlenhydrate | 51 g |
|
24 g |
| Eiweiß | 7,2 g |
| Salz | 1 g |
| Was erkennen wir daraus? | Einstufung über den Ampelrechner |
|---|---|
| Diese Werte helfen, das Produkt mit anderen Produkten zu vergleichen. Sie können beispielsweise herausfinden, welches Produkt weniger Fett und Zucker enthält. | Ohne zusätzliche Informationen weiß man aber nicht, ob der angegebene Zucker- oder Fettgehalt nun hoch oder niedrig ist. Hier hilft der Ampelrechner der Arbeiterkammer. |
Wie werden Zusatzstoffe gekennzeichnet?
Durch Zusatzstoffe werden Lebensmittel haltbarer, stabiler, ansprechender [1] und oft auch billiger in der Erzeugung. [8]
Lebensmittel-Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste angeführt werden. Dabei wird die Funktions-Klasse genannt, zum Beispiel „Emulgator“ oder „Konservierungsstoff“. Darauf folgt der spezifische Name oder die E-Nummer (zum Beispiel Antioxidationsmittel Citronensäure oder Antioxidationsmittel E330). [1] Der Buchstabe „E“ steht dabei für „essbar“ oder Europa. [2]
Zugesetzt darf ein Stoff nur werden, wenn er von den Behörden zugelassen wurde. [1] Bei Produkten, die für Kinder gedacht sind, sollten manche Zusatzstoffe vermieden werden, wie zum Beispiel Azo-Farbstoffe. [5]
Eine Liste aller zugelassenen Zusatzstoffe sowie eine Einstufung, ob sie gesundheitlich bedenklich sind, finden Sie in der Broschüre "E-Nummern bei Lebensmitteln".
| Zutatenliste | Was erkennen wir daraus? |
|---|---|
| Weizenmehl, pflanzliches Fett (Palm, Kokos), 18 % Milchcreme (pflanzliches Fett: Palm, Kokos, Zucker, Milchzucker, Magermilchpulver, Butterreinfett, Süßmolkenpulver, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren und Sojalecithine), natürliches Aroma, Antioxidationsmittel: Alpha-Tocopherol, 10 % Karamellcreme (Glukose-Fruktose-Sirup, gezuckerte Kondensmagermilch, pflanzliches Fett: Palm, Kokos; natürliches Aroma), Eier, Zucker, Hefe, Milchzucker, Feuchthaltemittel: Sorbit und Glycerin, natürliches Aroma, Speisesalz, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren. | Bei diesem Produkt hat sich der*die Hersteller*in dafür entschieden, die Zusatzstoffe mit der Funktions-Klasse („Emulgator“ und „Feuchthaltemittel“) und der genauen Bezeichnung anzuführen.
Möglich wäre aber auch gewesen, zum Beispiel "Alpha-Tocopherol E 307" statt „Antioxidationsmittel“ zu schreiben. |
Wie erkenne ich, ob ein Lebensmittel Allergene enthält?
Allergene sind Stoffe, die bei manchen Menschen eine allergische Reaktion auslösen können. [6] Deshalb müssen sie bei verpackten Produkten in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden. [1]
Welche Zutaten und Stoffe „Allergene“ sind, wurde in der Lebensmittel-Informationsverordnung definiert. Für jedes Allergen wurde auch ein Buchstabe definiert. Diese Buchstaben sind oft in Speisekarten zu finden: [1]
- Glutenhältiges Getreide und daraus hergestellte Erzeugnisse (A)
- Krebstiere und Krebstier-Erzeugnisse (B)
- Eier und Ei-Erzeugnisse (C)
- Fisch und Fisch-Erzeugnisse(D)
- Erdnüsse und Erdnuss-Erzeugnisse (E)
- Soja und Soja-Erzeugnisse (F)
- Milch und Milch-Erzeugnisse (einschließlich Lactose) (G)
- Schalenfrüchte (zum Beispiel Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien) beziehungsweise daraus hergestellte Erzeugnisse (H)
- Sellerie und Sellerie-Erzeugnisse (L)
- Senf und Senf-Erzeugnisse (M)
- Sesam-Samen und Sesam-Samen-Erzeugnisse (N)
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als SO2 angegeben (O)
- Lupinen und Lupinen-Erzeugnisse (P)
- Weichtiere und Weichtier-Erzeugnisse (R)
| Zutatenliste | Was erkennen wir daraus? |
|---|---|
| Weizenmehl, pflanzliches Fett (Palm, Kokos), 18 % Milchcreme (pflanzliches Fett: Palm, Kokos, Zucker, Milchzucker, Magermilchpulver, Butterreinfett, Süßmolkenpulver, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren und Sojalecithine), natürliches Aroma, Antioxidationsmittel: Alpha-Tocopherol, 10 % Karamellcreme (Glukose-Fruktose-Sirup, gezuckerte Kondensmagermilch, pflanzliches Fett: Palm, Kokos; natürliches Aroma), Eier, Zucker, Hefe, Milchzucker, Feuchthaltemittel: Sorbit und Glycerin, natürliches Aroma, Speisesalz, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren. | Man erkennt, dass die hervorgehobenen Allergene im Produkt enthalten sind.
Wichtig ist die Kennzeichnung für Personen, die auf allergene Stoffe mit einer Unverträglichkeit reagieren. Hinweis: Auch wenn keine Zutat hervorgehoben oder gekennzeichnet ist, heißt das nicht, dass das Lebensmittel allergenfrei ist. |
Wie kann ich ein Produkt beurteilen?
Zum Beispiel mit dem Ampelrechner:
Über den Ampelrechner im Internet können Sie die Nährwert-Qualität eines Produkts beurteilen. Zum Beispiel können Sie den Fett-Gehalt Ihrer Lieblingspizza einfach überprüfen, oder Sie können nachschauen, ob der neue Wellness-Drink auch wirklich wenig Zucker enthält. Hier geht es zum Ampelrechner.
Auch im Fall der gefüllten süßen Hörnchen sagt uns die Ampel, wie der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz einzustufen ist.
Beispiel Ampelrechner: Gefüllte süße Hörnchen
| 100 Gramm enthalten | |
| Energie | 2010 kJ/480 kcal |
| Fett | 27 g |
| · davon gesättigte Fettsäuren | 12 g |
| Kohlenhydrate | 51 g |
| · davon Zucker | 24 g |
| Eiweiß | 7,2 g |
| Salz | 1 g |
| Was erkennen wir daraus? |
| Der Gehalt an Zucker, Fett und gesättigten Fettsäuren (fett markiert) sind laut Ampelrechner viel zu hoch. Der Salzgehalt liegt im mittleren Bereich (kursiv markiert), ist also noch vertretbar.
Aus dieser Ampel-Einstufung lässt sich ableiten, dass das Produkt nicht wirklich gesund ist. Man sollte es nur sparsam konsumieren. |
Was bedeutet der Nutri-Score?
Der Nutri-Score ist eine freiwillige Kennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen. Diese soll dabei helfen, die Nährwert-Qualität von verarbeiteten Produkten innerhalb einer Gruppe auf einen Blick zu vergleichen. [9, 10]
Beispiel:
- Man kann eine Gemüse-Pizza mit einer Salami-Pizza vergleichen oder ein Fruchtjoghurt eines Herstellers mit einem Fruchtjoghurt eines anderen Herstellers.
- Verschiedene Produktgruppen, also zum Beispiel einen Organgensaft mit einem Joghurt, kann man mit dem Nutri-Score nicht vergleichen.
Der Nutri-Score reicht von einem sattgrünen A (höchste Nährwertqualität) bis zu einem tiefroten E (niedrigste Nährwertqualität). Der Nutri-Score bezieht sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels. [10]
Der Nutri-Score kann helfen, gesündere Lebensmittel auszuwählen. Die Kennzeichnung ist aber nur auf verpackten Lebensmitteln. Frische und unverarbeitete Produkte wie zum Beispiel Obst und Gemüse tragen keinen Nutri-Score, sind aber grundsätzlich empfehlenswert. [9]
Folgende Inhaltsstoffe fließen in die Berechnung des Nutri-Scores ein: [11]
- Nüsse
- Ballaststoffe
- Eiweiß
- Obst/Gemüse
- Hülsenfrüchte
- Ausgewählte Öle
- Zucker
- Salz
- Gesättigte Fettsuren
- Energiegehalt
Vorteile des Nutri-Scores [10]
- Schnelle Orientierung: Durch die Farbskala lassen sich ähnliche Produkte (z. B. zwei verschiedene Joghurts) schnell vergleichen.
- Anreiz für Herstellerinnen und Hersteller: Der Nutri-Score motiviert Unternehmen dazu, ihre Rezepturen zu verbessern (z. B. weniger Zucker oder Salz), um eine bessere Bewertung zu erhalten.
Nachteile des Nutri-Scores
- Es werden nicht alle Inhaltsstoffe berücksichtigt: Enthaltene Aromen oder Zusatzstoffe fließen nicht in die Bewertung ein. Ausnahme: Süßstoffe bei Getränken
- Die Kennzeichnung ist freiwillig: Viele Herstellerinnen und Hersteller kennzeichnen ihre Produkte nicht. [9]
- Verwechslungsgefahr: Ein „grünes A“ bedeutet nicht automatisch, dass ein Lebensmittel unbegrenzt gesund ist. Es zeigt lediglich, dass es innerhalb seiner Kategorie die bessere Wahl ist. Wichtig ist, auf eine ausgewogene Ernährung mit frischen, unverpackten Lebensmitteln (zum Beispiel Obst und Gemüse) zu achten.
Was kann ich selbst tun
Vor dem Kauf die Angaben auf der Verpackung anschauen
Schauen Sie sich die Angaben auf der Lebensmittel-Kennzeichnung an, vergleichen Sie und entscheiden Sie sich dann für oder gegen ein Produkt!
Ein Tipp: Bei neuen Produkten sollten Sie zu Hause in Ruhe die Informationen auf der Verpackung anschauen und die Lebensmittel-Kennzeichnung lesen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Produkt auch weiterhin kaufen möchten oder ob Sie sich um eine gesündere Alternative umschauen.

- Möglichkeit: Sie entscheiden aus dem Bauch heraus, und nehmen den Trink-Joghurt, der Ihnen optisch und vom Namen her, am besten gefällt.
- Möglichkeit: Sie nutzen die Lebensmittel-Kennzeichnung auf den Verpackungen und vergleichen die Angaben. Sie entscheiden sich für den Trink-Joghurt mit weniger Zucker.
In diesem Video wird der Nutri-Score einfach erklärt:
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Mythen
Lebensmittel-Mythen: Was stimmt und was nicht?
Mythos 1: Wenn Zucker nicht in der Zutatenliste steht, ist auch kein Zucker drin.
Falsch! Auch wenn das Wort „Zucker“ nicht in einer Zutatenliste auftaucht, können in einem Lebensmittel trotzdem viele zuckerartige Verbindungen enthalten sein. [7] Dazu zählen:
- Saccharose (Haushalts-, Rohr- oder Rüben-Zucker)
- Glukose oder Dextrose (Traubenzucker)
- Fruktose (Fruchtzucker)
- Laktose (Milchzucker)
- Invertzucker (Mischung aus Glukose und Fruktose)
- Maltose (Stärkezucker)
Weitere „süßende“ Zutaten sind:
- Dicksäfte (zum Beispiel Agaven-, Apfel-, Birnen-Dicksaft)
- Saft-Konzentrate (zum Beispiel Traubensaft-Konzentrat)
- Honig
- Isomaltulose
- Karamell und Sirupe (zum Beispiel Glucose-Sirup, Fructose-Sirup, Karamellzucker-Sirup, Reissirup, Ahornsirup)
Auch die Bezeichnung „Süße nur aus Früchten“ bedeutet nicht, dass das Produkt keinen Zucker enthält. [7] Mehr dazu lesen Sie bei der deutschen Verbraucherzentrale.
Mythos 2: Bio-Produkte enthalten keine Zusatzstoffe.
Das stimmt nicht unbedingt. Die EU-Öko-Verordnung schränkt aber die Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen für Bio-Lebensmittel deutlich ein. So sind zum Beispiel Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacks-Verstärker vollständig verboten. [2] Darüber hinaus sind Zusatzstoffe in Bio-Produkten nur erlaubt, wenn die Lebensmittel ohne die betreffenden Stoffe nicht hergestellt oder haltbar gemacht werden können. 53 Zusatzstoffe sind für Bio-Lebensmittel erlaubt. [2] Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
Mythos 3: Der Hinweis „ohne Farbstoffe“ bedeutet, dass ein Produkt nicht gefärbt ist.
Das stimmt nicht ganz. Die Kennzeichnung „ohne Farbstoffe“ bedeutet, dass das Produkt ohne Zusatz von Lebensmittel-rechtlich zugelassenen Farbstoffen hergestellt wurde. [3] Es kann sein, dass trotzdem färbende Lebensmittel wie Tomaten- oder Paprika-Pulver, Safran, Rote Bete-Saft oder Spinatsaft enthalten sind. Färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe und somit keine Zusatzstoffe. [3] Mehr dazu lesen Sie beim Lebensmittelverband Deutschland.
Rat und Hilfe
Diese Tools helfen bei der Beurteilung von Lebensmitteln
- Ampelrechner
Der Ampelrechner der Arbeiterkammer zeigt an, wie Sie die Nährwerte auf der Produkt-Verpackung beurteilen können und wie oft ein bestimmtes Lebensmittel gegessen werden sollte. Einfach die Werte auf der Verpackung eingeben! - Zusatzstoffe-Online
In der Datenbank für Lebensmittel-Zusatzstoffe finden Sie eine Liste aller zugelassenen Zusatzstoffe sowie eine Einstufung, ob diese gesundheitlich bedenklich sind. Sie können auch gezielt nach Zusatzstoffen suchen, indem Sie Name, E-Nummer oder Funktions-Klasse eingeben.
Hier finde ich weitere Informationen
Allergene: Alle 14 im Überblick
Allergene können bei Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten zu Beschwerden führen. Nach der EU-Lebensmittelverordnung gibt es 14 Allergene, deren Vorkommen etwa in Speisekarten von Restaurants aufgeführt werden muss. Hier finden Sie einen Überblick.
Broschüre „Diese Angaben gehören aufs Etikett"
Neuerungen in der Herstellung erfordern eine möglichst genaue Angabe der Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln. Auch der Anstieg von Allergien und Lebensmittel-Unverträglichkeiten macht eine zusätzliche Information für Betroffene notwendig. Die Lebensmittel-Informationsverordnung der EU regelt im Detail, was bei Lebensmittel-Verpackungen am Etikett stehen muss. Lesen Sie mehr zu den konkreten Kennzeichnungs-Vorgaben in der Broschüre der Arbeiterkammer.
Fach- und Koordinationsstelle Ernährung
Die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung beim Gesundheitsfonds Steiermark hat das Ziel, mit Ernährung und Bewegung die Gesundheit der Steirer*innen zu verbessern. Auf der Webseite finden Sie unabhängige Informationen zum Thema Ernährung sowie Empfehlungen für Kinder, Jugendliche, Menschen im Berufsleben und Seniorinnen / Senioren.
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Fragen und Antworten zu den Angaben auf der Verpackung beantwortet auch die Initiative "Land schafft Leben".
Quellen
Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auf dieser Webseite auf keinen Fall als Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Expertinnen und Experten (zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ernährungsberater*innen, Psycholog*innen etc.) dienen. “Gesund informiert“ ist eine Webseite des Gesundheitsfonds Steiermark und wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier.