Willkommen bei Gesund informiert, der Gesundheitspodcast, eine Zusammenarbeit von Gesundheitsfond Steiermark und ORF Steiermark. Fanny Sedelnitzki liefert wertvolle Antworten in unserem rezeptfreien Podcast. Heute mit Patientenanwältin Michaela Wladnik.
Es ist ein Thema, über das man nicht so gerne spricht. Ein Thema, das aber irgendwann jeden betreffen kann. Im Alter krank zu werden vor dem Tod oder vor dem seines Lebens zu stehen und dann vielleicht viele Dinge zu haben, die man noch regeln muss, viele Fragen, die da auftauchen. Wir wollen uns heute einem Thema widmen, Patientenverfügung und vielleicht auch die Begriffe Sterbefügung und äh Vorsorge, Vollmacht. Diese drei Begriffe wollen wir heute mal klären und wir wollen uns dann genauer anschauen, was denn eine Patientenverfügung genau ist. Dazu habe ich eine Expertin hier zu Gast in unserer neuen Podcast Folge. Ich begrüße Sie sehr herzlich, Michaela PlatNik,
schönen guten Tag von meiner Seite.
Sie sind Patientenbutsfrau und sie kennen sich mit den Sorgen, mit den Problemen, mit den Anliegen der Patientinnen und Patienten in der Steiermark sehr gut aus. Daher auch eines ihrer äh Gebiete, in denen sie sich sehr gut auskennen, die Patientenverfügung. Gerade vorhin habe ich erwähnt auch Sterbeverfügung und Vorsorgeevollmacht. Vielleicht können wir zu Beginn unseres Podcasts einmal klären. Das sind drei Begriffe, die bedeuten ganz und gar nicht das gleiche. Was ist denn jede einzelne Vorsorge Vollmacht oder Patient? Verfügung, Sterbeverfügung. Was kann ich damit tun?
Ja, das erkläre ich sehr gerne, weil es auch ganz wichtig ist und wie erwähnt wirklich ganz verschiedene Dinge. Mit einer Patientenverfügung legt eine entscheidungsfähige Person fest, was äh sie im Falle, dass sie sich nicht mehr äußern kann, an medizinischen Maßnahmen ablehnt. Das heißt, ich lege fest und schreibe in die Patientenverfügung hinein nach ärztlicher auf Klärung, was möchte ich nicht, wenn ich mich nicht mehr äußern kann, weil in jedem anderen Fall, das heißt, solange Patienten äußerungsfähig sind, entscheidungsfähig sind, gilt die Pflicht, dass der Arzt die Patientin, den Patienten natürlich aufklären muss über die stattzufindende Behandlung.
Ein Patient, der nicht mehr in der Lage ist, das selbst zu tun, vielleicht können wir da ein Beispiel nennen. Wann ist denn das der Fall?
Na ja, denken Sie daran, es ist ein Unfall geschehen. Sie werden dann nach notärztlicher Versorgung ins Krankenhaus gebracht und es steht fest, dass bestimmte medizinische Maßnahmen noch getroffen werden können oder sollen, die möglicherweise ihr Leben etwas verlängern. Und wenn Sie jetzt eine Patientenverfügung haben und festlegen, dass Sie z.B. nicht künstlich beatmet wollen und dem Arzt ist diese Patientenverfügung auch bekannt. Das ist ja ein wesentlicher Faktor, dass die Patient das Bestehen einer Patientenverfügung dem Arzt bekannt sein muss. Dann gilt ihr Wille, wenn Sie sich nicht mehr äußern können, sie sind nicht bei Bewusstsein, dass Sie eben nicht mehr beatmet werden. Wir haben die Begriffe Sterbeverfügung und Vorsorge Vollmacht auch noch erwähnt. Was ist der Unterschied zu diesen beiden Formen auch einer ähnlichen Verfügung?
Ja, mit der Vorsorge Vollmacht leg sie fest, sie sind entscheidungsfähig, aber es ist möglicherweise eine beginnende Demenz da, z.B. das ist ein klassischer Fall und sie legen jetzt fest mit dieser Vorsorge Vollmacht, wer ihre Angelegenheiten für den Fall, dass sie es eben nicht mehr können, dann regelt. Und zwar gilt das jetzt für Fälle der z.B. Erledigung von Bankgeschäften, aber auch für medizinische Belange. zersetzen sie sozusagen eine Person ein. In der Regel sind das äh oft nahe Angehörige, oft die Kinder, die dann mit diesem Eintritt des Vorsorgefalls, also da braucht seine ärztliche Bestätigung und eine Eintragung dazu, dass sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und diese Dinge nicht mehr erledigen können. Und dann dürfen diese Personen als Vorsorge Bevollmächtigte diese Angelegenheiten für sie erledigen. Und hier kann man auch Also hier geht's nicht in erster Linie um Ablehnung von medizinischen Maßnahmen wie bei der Patientenverfügung, sondern hier geht es um die Besorgung von Angelegenheiten. Sehr oft Bankgeschäfte äh aber auch ähm es können auch gewisse medizinische Entscheidungen darunter sein, aber das ist eben eine andere äh Art der Erledigung, dass es eben jemand für Sie erledigen darf, die Person, die Sie bestimmen und für dies und zu der Sie auch entsprechendes Vertrauen haben. Das erleichtert gerade bei Menschen mit dem Erkrankungen sehr oft eben dann den Alltag, ja, ohne dass man jedes Mal äh muss nachfragen oder dass man jedes Mal oder z.B. einen Erwachsenen Vertretung muss bestellen und es ist eine Vertrauensperson, die Sie bestimmen, die dann äh Sie bei diesen Dingen auch unterstützt.
Ein sehr heikeles Thema ist auch ähm die Entscheidung von Menschen, wenn sie krank sind, selbst aus dem Leben auszuscheiden. Dazu gibt es auch auch in Österreich ein Gesetz, das in gewisser Weise es ermöglicht, sozusagen zu sagen, ich möchte nicht mehr. Das nennt man die Sterbeverfügung und auch das ist ganz etwas anderes als die beiden ersten Fälle, die sie genannt haben. Was regelt man mit der Sterbeverfügung?
Ja, mit der Sterbeverfügung regelt man in Österreich, das ist seit 1.1.2022 möglich, besteht eben die Möglichkeit, dass schwer und schwerst erkrankte Menschen hier müssen in bestimmte Voraussetzungen der Erkrankung vorlegen. äh die Möglichkeit haben, eine solche Sterbeverfügung zu errichten. Das heißt, man braucht hier zwei ärztliche Bescheinigungen, unabhängig voneinander. Eine von einem Palliativmediziner äh die eben die Erkrankung bescheinigen, die auch vor allem bescheinigen, dass jemand entscheidungsfähig ist. Und mit der Errichtung der Sterbeverfügung bei den Patientenanwaltschaften oder bei Notarinnen äh kann man dann dieses Präparat Natriumbentopapital in der Apotheke beziehen und damit, sofern man sich entschließt, eben dann ähm den äh assistierten Suizid begehen. Das ist eine Möglichkeit für schwer und schwerst erkrankte Menschen.
Heute zu Gast in Gesund informiert, dem Gesundheitspodcast Patientenanwältin Michaela Wlattig.
Also drei große Themenbereiche, die alle unterschiedlich sind, sehr wichtig aber für viele Menschen und wir wollen uns daher ein bisschen genauer die Patientenverfügung heute anschauen in unserer Podcast Folge. Ähm jetzt haben Sie schon ein bisschen erklärt, die Patientenverfügung regelt sozusagen vor allem medizinische Belange, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu entscheiden. Die Entscheidung, ich möchte eine Patientenverfügung errichten, wann treffe ich die idealerweise? In der Realität sind es eher ältere Personen, die einmal mit einer Erkrankung konfrontiert sind, die auch in einem Krankenhaus behandelt werden und sie überlegen sich dann oder stellen Überlegungen an, was möchte ich auf keinen Fall, wenn ich mich nicht mehr äußern kann oder wenn vielleicht mein Lebensende nahe ist. Ich möchte mein Leben z.B. nicht künstlich verlängern. Ja, also es gibt bestimmte Dinge, die man dann ablehnen kann und für diesen Fall ist eben die Patientenverfügung ein sehr wirksames Instrument. Es ist auch deswegen ein wirksames Instrument, weil man sich auch wirklich konkret überlegt und ein Tipp von uns ist natürlich die erste Ansprechperson ist immer der Haus. die Hausärztin mit dem zu besprechen, was möchte ich, was möchte ich nicht, weil da gibt's auch sehr viele Vorstellungen äh was man vielleicht ablehnen kann, aber der Arzt sollte dann wirklich auch aufklären, welche Folgen. Also Menschen sagen dann manchmal, ich möchte so allgemeine Formulierung nicht künstlich am Leben erhalten werden, aber das muss dann der Arzt auch konkretisieren und mit der Patientin besprechen. Genau. Ja. Okay. Sie haben den Hausarz als erste Anlauf äh Stelle schon genannt. Da möchte ich gleich drauf eingehen. Zuvor noch eine Frage. Sie haben erwähnt, dass hauptsächlich ältere Menschen sich für eine Patientenverfügung äh entscheiden. Kann man denn sagen, auch jungen Menschen äh wird das geraten? Gibt es auch junge Menschen, die sagen, ich mache das, solange ich gesund bin und solange mir nichts fehlt, denn wenn der Fall kommt?
Die Lebensrealität zeigt, dass junge Menschen ganz andere Themen haben und sich nicht mit dem Ende des Lebens. Das sollen sie auch nicht sich beschäftigen. Aber natürlich gibt es Fälle von chronisch erkrankten jungen Menschen. äh, dass man sich überlegt, was möchte man und was möchte man nicht. Und die Patientenverfügung ganz generell kann äh bei entsprechender Reife ab dem 14. Lebensjahr auch errichtet werden. Die Regel ist aber eher, dass es Menschen sind äh auch mit einer Krankheitserfahrung und eher, dass es sich eher um um Menschen in der, ich würde es jetzt mal so, in der zweiten Lebenshälfte handelt. Wir raten ja auch sich immer wieder mal herzunehmen, ob das was ich festgelegt habe, auch noch passend ist. Äh Lebensphasen können sich ändern, Lebenseinstellungen können sich ändern und insofern ist es ganz wichtig, dass man immer wieder einmal das durchliest, was man hier verfügt hat, wenn ja, das kann man dann auch noch verändern oder man kann sie wieder rufen und sagen, das passt gar nicht. Ja, also das ist
gibt ja diese Fälle, wo man hört, wenn man dann tatsächlich schwer krank wird, hat man ganz einen anderen Überlebenswillen oder möchte vielleicht doch,
das sage ich immer. Ich glaube Vorstellungen, die können sich sehr verändern, wenn man mit einer Erkrankung konfrontiert ist und wir wissen eigentlich alle nicht, wie jeder einzelne dann auf solche Situationen reagiert und dann kann es vielleicht nicht mehr passend sein.
Das heißt, also es ist auf jeden Fall nicht zu spät auch im hohen Alter, wenn man schon krank ist, noch zu sagen, nein, ich möchte das jetzt machen, erst recht, ist das vielleicht ein guter Zeitpunkt.
Genauso ist es also das wir haben durchaus auch Menschen in hochbedagte in Pflegeheimen, die eben dann sagen, das und das möchte ich und oder das lehne ich ab. Ja. Und äh diese Vorstellungen, also sich damit überhaupt auseinanderzusetzen, ist schon einmal ein wichtiger Schritt. Und man muss ja auch sagen, es entlastet sowohl die Angehörigen, das ist ein wesentlicher Aspekt, wenn die Person selbst festlegt, was sie nicht möchte oder was sie möchte. Es entlastet aber auch die betreuenden Personen.
Jetzt habe ich mich dazu entschieden äh zu sagen, okay, ich möchte eine Patientenverfügung errichten. Wir haben gerade vorhin schon erwähnt, der Hausarzt kann eine erste Anlaufstelle sein. Wohin kann ich mich denn überall hinwenden, wenn ich sage, ich möchte das jetzt machen? Da gibt es ja einige Dinge, die zu erledigen sind.
Ja, die kostenfreie Beratung kann bei den Patienten Anwaltschaften stattfinden. Es melden sich auch sehr viele Personen bei uns, die einm sich grundsätzlich erkundigen. Wir haben sehr viele Dinge auf der Homepage, aber auch Folder und Broschüren, die wir gerne ausgeben oder zuschicken. Ansprechpersonen sind auch Notarinnen und Rechtsanwältinnen. Hier raten wir immer, dass die Personen, die sich für die Errichtung einer Patientenverführung äh interessieren, hier auch nachfragen, mit welchen Kosten äh das bei den Notarinnen und Rechtsanwälten dann auch verbunden ist. Man kann sich natürlich auch im Internet also äh erkundigen und erste Ansprechperson in medizinischen Fragen, dann so, wenn die Leute wissen, was brauchen sie und sie brauchen ja eine ärztliche Aufklärung dazu, sind natürlich der Hausarzt und die Haus Ttin kann aber auch natürlich jeder andere Arzt oder Ärztin sein, zu der man Vertrauen hat. Aber auch hier raten wir immer im Vorfeld zu fragen, weil das ist eine freie Honorarvereinbarung. Also das wird nicht von den Sozialversicherungen bezahlt, diese ärztliche Aufklärung. Also immer auch bitte nachfragen, was äh verlangt der Arzt oder die Ärztin für diese äh Aufklärungsgespräch und auch für die Dokumentation der Aufklärung, die ja die Voraussetzung ist, dass man dann die Patientenverfügung errichten kann. Wenn ich mich entschieden habe, ich mache das, ähm da gehen einem viele Fragen durch den Kopf. Was soll denn da drinnen stehen? Sie haben auch schon gesagt, das ist äh viicht für alle gleich, wenn der Arzt sagt künstliche Maßnahmen, ja, was betrifft das? Künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Medikamente, die man absetzt, die vielleicht lebensnotwendig sind. Was sollte denn eigentlich da alles drinnen stehen in so einer Patientenverfügung?
Na, ich glaube, es ist ganz wichtig, dass ein mal die Menschen äh im Arztgespräch thematis en was ihnen Sorgen bereitet, weil oft entstehen diese Gedanken aus Sorgen, die man hat, wie könnte das Lebensende ausschauen. Die Menschen wünschen sich ein, ich sage jetzt einmal friedliches Einschlafen schmerzfrei. Schmerzfrei. Ja. Und dann sollten Ihnen der Arzt, die Ärztin erklären, wie läuft denn ein Sterbeprozess ab? Wir alle äh haben, glaube ich, leben nicht mehr in diesen Lebenssituationen, wo Angehörige zu Hause versterben. Wie läuft das ab, was kann die Medizin, was kann sie nicht und was ist lebensverlängernd, aber nicht heilend. Also, ich glaube, das sind wesentliche Dinge und was wünschen sich die Menschen? Das ist immer eben möglichst schmerzfrei, möglichst friedlich, aber wenn die Prognose aussichtslos ist, dann wollen sie nicht künstlich am Leben erhalten werden, Beatmung. Äh ja, sie haben Angst vor Wurstgefühl, also es gibt da so viele Mythen. Ja, und das ist wichtig, dass der Arzt, die Ärztin äh mit ihnen bespricht, was ist möglich, aber vor allem aber auch, wenn sie das ablehnen, was hat das für Folgen? Konsequenzen. Also, das Ganze ist sehr individuell. Das ist nicht ein vorgefertigtes Formular, das für jeden gleich ähm abläuft. Das kann man wirklich mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen und auch wirklich für sich anpassen.
Ja, es gibt ein Formular das auch von den Patientenanwaltschaften entwickelt wurde, gemeinsam mit dem Hospizzverein unter anderem auch, aber die Festlegung kann sehr individuell sein. Ja, und die Festlegung ist auch oft deswegen individuell, weil äh die Erkrankungen und die Folgen einer Erkrankung sehr unterschiedlich sein können. Und da ist es eben wichtig, dass das genau durchbesprochen wird, dass sich auch die Menschen bewusst sind, welche Folgen hat das, was ich jetzt da festlege und will ich Das auch wirklich so.
Heute zu Gast in Gesund informiert, dem Gesundheitspodcast Patientenanwältin Michaela Wlattig. Wenn ich jetzt an die Situation der Angehörigen denke und wenn jetzt die Angehörigen sagen: "Nein, ich ich kann einfach nicht, wir können diese bleiben wir beim Beispiel, Geräte abschalten, das ist so ein plakatives Beispiel. Ähm, wenn ich sage, bitte nicht, lassen Sie meine Angehörigen noch am Leben, sie sind aber nicht mehr entscheidungsfähig. Es gibt die Patientenverfügung, da kann sozusagen der Angehörige nichts dran ändern. Also dann wird der Wunsch des Patienten
gültige Patientenverfügung ist absolut zu beachten auch vom Arzt. Also das ist so, das mag zwar für die Angehörigen in der Situation ist das zwar nachvollziehbar, dass sie ihren Angehörigen nicht sozusagen verlieren wollen und nicht gehen lassen wollen, aber der Wunsch ist beachtlich. Wir haben alle das Recht in unsere Behandlungen, also wir müssen in die Behandlungen einbezogen werden, einwilligen und die Patientenverfügung ist dann beachtlich. Das Allerwichtigste ist natürlich, dass der Arzt sie kennt und sie ihm bekannt wird.
Wir haben zu Beginn schon gesprochen über die Kosten äh kurz angesprochen. Es gibt eben verschiedene Stellen, wo man eine Patientenverfügung errichten lassen kann. Vielleicht noch einmal ganz kurz zusammengefasst, wo kann man überall hingehen bzw. ähm wo ist es möglicherweise mit etwas höheren Kosten verbunden? Dessen muss man sich zumindest bewusst sein.
Also die ärztlichen Aufklärungen, ich brauche zur Errichtung einer Patientenverfügung. Die Voraussetzung ist, Ich braucht diese ärztliche Aufklärung und Dokumentation. Das kostet also immer vorher den Arzt die Ärztin Fragen. Dann äh man kann die Patientenverfügung errichten bei Rechtsanwältinnen und Notarinnen auch hier kostenpflichtig und auch hier äh bitte vorher fragen. Ist auch ein Kostentarif, der nicht fix festgelegt ist. Äh oder man kann die Patientenverfügung errichten bei den Patienten Anwaltschaften und äh hier ist es kostenfrei Errichtung. Es gibt auch die Möglichkeit im Falle der sozialen Bedürftigkeit beim Hospizverein Steiermark kann man diese ärztliche Aufklärung kostenfrei erhalten, muss man vorher anrufen, einen Termin ausmachen und hier kann es auch zu Wartezeiten natürlich kommen. Ja, wenn ich in eine Situation gerade, wo ich eben dann nicht mehr entscheiden kann, wer weiß denn, dass es eine Patientenverfügung gibt oder gibt's da eine Stelle, wo man nachschauen kann, ist das wie in einem Testament, ist das auf der I-Card gespeichert? Wie kann ich mir das vorstellen? Oder liegt es tatsächlich nur als Papier in der Nachtischlade.
Das ist eben äh der große Nachteil bei der Patientenverfügung. Die Patienten sind selbst dafür verantwortlich, dass das Bestehen einer Patientenverfügung bekannt wird. Was raten wir? Wir raten immer, dass eine Vertrauensperson weiß, dass es eine Patientenverfügung gibt, wo sie liegt. Wir geben auch sogenannte Hinweiskarten mit, die man in die Geldbörse tun kann, dass eben klar ist wurde. Genau, weil sobald der Arzt die Ärztin einen Hinweis darauf hat, dass eine besteht, dann besteht auch die Verpflichtung zu schauen, äh wo ist die oder ich frage die Angehörigen und so weiter. Rechtsanwälte und Notare speichern die Patientenverfügung in ein Register, also das wird dann auch registriert. Aber wie gesagt, das allerwichtigste ist, es muss dem Arzt, der Ärztin einmal bekannt sein, dass eine Patientenverfügung besteht.
Mhm. Also, die Angehörigen sind da georag Wir raten immer, dass man eben Angehörige informiert. Es gibt eine Patientenverführung, die Hinweiskarte mit trägt und auch äh diese Karte, wo eine Vertrauensperson angegeben ist, äh an die man sich dann auch wenden kann, der Behandler, die Behandlerin, um eben nachzuforschen, wo ist die Patientenverfügung und was ist der Inhalt dasselben. Also, das ist das allerwichtigste. Äh Patientenanwaltschaften fordern schon seit langem und das wäre auch gesetzlich vorgesehen die Registrierung der Patientenverfügung in Elger in der elektronischen Gesundheitsakte.
Äh diese Umsetzung ist bis heute nicht äh geglückt. Wir äh wünschen uns das wirklich schon lange. Das wäre eben genau das, was das allerwichtigste ist für die Patienten. Sobald der Arzt die Ärztin in die elektronische Gesundheitsakte hineinschaut, dass ein Hinweis auftaucht, Patientenverfügung errichtet und gültig. Und damit äh wäre eben die Sicherheit, dass sie in jedem Fall auch beachtet wird.
Ja, viele viele äh gute Tipps und äh gute Hinweise, wie man äh zu einer Patientenverfügung kommt, wie man das macht, was sie bringt. Vielen herzlichen Dank, dass Sie heute Gast in unserer Podcast Folge waren. Zum Schluss vielleicht noch ein Hinweis, wo kann man sich an die Patientenanwaltschaft wenden, wenn man da jetzt noch Fragen dazu hat?
Sie können in jedem Bundesland die Patientenanwaltschaften kontaktieren in der Steiermark. Wir sitzen in der Friedrichgasse. Telefonisch sind wir Ja, auch erreichbar von 8 bis 15 Uhr. Also hier gerne auf unsere Homepage schauen und uns anrufen und Sie erhalten dann eine Erstinformation oder wenn Sie die ärztliche Aufklärung schon machen, dann machen wir auch gerne einen Termin aus, dass man zu uns kommt. Wir fahren aber auch, wenn Menschen nicht mobil sind, ins häusliche Umfeld oder in ein Pflegeheim und errichten dann die Patientenverfügung.
Vielen herzlichen Dank, Michaela Blatnik, dass Sie heute unser Gast waren.
Sehr Gerne.
Das war gesund informiert, der Gesundheitspodcast, eine Zusammenarbeit von Gesundheitsfond Steiermark und ORF Steiermark.