Patientenverfügung

Was sollte ich darüber wissen?

Dokument, Patientenverfügung
Wie erkenne ich Fakten statt Fake?
#1 Inhalte sind neutral und realistisch
#2 Quellen sind ersichtlich
#3 Autor*in ist angegeben
Redaktion: Bianca Heppner, MPH (Master in Public Health) und Anja Mandl, BA MA (Bachelor und Master in Gesundheitsmanagement)
Nächste geplante Überarbeitung: 2028

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung. Sie können damit eine oder mehrere medizinische Behandlungen ablehnen. Die Patientenverfügung tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst – zum Beispiel wegen einer Krankheit – keine Entscheidungen mehr treffen können.

In diesem Beitrag werden häufige Fragen zur Patientenverfügung beantwortet. Sie als gesunde erwachsene Person erfahren, was Sie selbst tun können, um Ihren Willen für später festzuhalten. Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden. Mit diesen Informationen können Sie sich selbst ein Bild machen, bevor Sie eine Entscheidung für Ihre Gesundheit treffen! 

Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen zu medizinischen Behandlungen für die Zukunft festhalten.[1] 
  • Sie können mit einer Patientenverfügung eine oder mehrere konkrete medizinische Behandlungen ablehnen.[1] 
  • Bevor Sie eine Patientenverfügung errichten lassen, müssen Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt beraten lassen.[2] 
  • Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, sind gewisse Kriterien zu erfüllen.[2] 

Podcast

Folge #83 Gesund informiert mit Michaela Wlattnig: Wie komme ich zu einer Patientenverfügung?

In dieser Folge erklärt die Patientenanwältin Michaela Wlattnig, wo man eine Patientenverfügung errichten lassen kann, wie der Arzt oder die Ärztin im Fall des Falles davon erfährt und warum Sie einer Vertrauensperson davon erzählen sollten.

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Podcast-Ausschnitte

Hören Sie kurz in die Folge hinein!

Teil 1: Wer kann eine Patientenverfügung in Anspruch nehmen?

Teil 2: Wie kann ich mich am besten darüber informieren?

Teil 3: Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Testen Sie Ihr Wissen

Frage von

Häufige Fragen

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen zu medizinischen Behandlungen in der Zukunft festhalten. Sie können eine oder mehrere Behandlungen ablehnen.[1] Eine Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. So lange Sie noch selbst Entscheidungen treffen können, gilt ihr aktueller Wille.[1] 

Wie kann ich eine Patientenverfügung machen?
  1. Informieren Sie sich über eine Patientenverfügung. Gute Quellen gibt es im Internet, zum Beispiel bei Hospiz Österreich oder bei den Patientenvertretungen. 
  2. Überlegen Sie sich, was Sie in Ihrer Patientenverfügung festhalten möchten. Folgende Fragen sind dabei hilfreich:
    - Welche Situationen möchten Sie vermeiden?
    - Welche medizinischen Behandlungen möchten Sie ablehnen?  
  3. Eine Ärztin oder ein Arzt muss Sie vorab aufklären und informieren. Wenden Sie sich dazu an einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens, zum Beispiel Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.  
  4. Machen Sie einen Termin bei der Patientenvertretung, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Notariat oder zu einem Erwachsenenschutzverein. Dort können Sie die verbindliche Patientenverfügung errichten.[2]  

Sie können dieses Formular ausfüllen und mitbringen. Hier sind alle wichtigen Informationen für eine Patientenverfügung enthalten.  

Was kostet eine Patientenverfügung?

Das ist unterschiedlich. Es können für die ärztliche und rechtliche Beratung Kosten entstehen. Informieren Sie sich vorab über die Kosten.[2] 

Wie lange gilt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung gilt für maximal 8 Jahre. Wenn Sie möchten, dass Ihre Patientenverfügung auch nach 8 Jahren noch gilt, müssen Sie diese rechtzeitig erneuern.[2] 

Welche Behandlungen kann ich mit einer Patientenverfügung ablehnen?

Sie können mit einer Patientenverfügung nur konkret genannte medizinische Behandlungen ablehnen.[2] 

Die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit können Sie nicht ablehnen.[2] 

Sie können Medikamente oder Infusionen ablehnen.[2] 

Wann ist eine Patientenverfügung verbindlich? Was bedeutet das?

Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich errichtet werden. Davor müssen Sie sich ärztlich und rechtlich beraten lassen.[2] 

Eine verbindliche Patientenverfügung ist bindend für alle Ärzt*innen, die Sie zukünftig behandeln werden. Es gibt keinen Interpretationsspielraum.[2] 

Wie erfahren Ärzt*innen und Gesundheitspersonal, dass ich eine Patientenverfügung habe?

Sie können eine Hinweiskarte bei sich tragen. Falls Ihnen etwas passiert, wissen Ärzt*innen dann, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sich diese befindet.[2] Die Patientenverfügung wird auch in Ihre ELGA aufgenommen.[2] 

Was kann ich selbst tun

Informieren Sie sich gut, wenn Sie überlegen, eine Patientenverfügung zu errichten. 

Stellen Sie sich folgende Fragen:[2]

  • Warum möchten Sie eine Patientenverfügung errichten?  
  • Welche Ängste und Hoffnungen haben Sie?  
  • Was bedeutet Lebensqualität für Sie?  
  • Was bedeuten starke Schmerzen für Sie?  
  • Was bedeutet Sterben für Sie?  
  • Was bedeuten lebensverlängernde medizinische Maßnahmen, die Ihre Lebensqualität nicht mehr verbessern können für Sie?  
  • Was bedeutet es für Sie, auf Gesundheitspersonal angewiesen zu sein?  
  • Was ist Ihnen in Ihrem Leben wichtig?  
  • Was sollen Ärzt*innen bei ihren medizinischen Entscheidungen über Ihre Behandlung wissen und bedenken?  

Sie können eine Liste erstellen mit Punkten, die für eine Patientenverfügung sprechen und Punkten, die gegen eine Patientenverfügung sprechen. Beschäftigen Sie sich öfter mit dieser Liste. Je nachdem, wie es Ihnen am jeweiligen Tag geht und wie gut Sie gelaunt sind, haben Sie vielleicht eine andere Meinung.[2]  

Mythen

Mythos 1: Auch ein*e Angehörige*r kann eine Patientenverfügung für mich errichten 

Das ist falsch. Eine Patientenverfügung können Sie nur höchstpersönlich errichten. Natürlich kann ein*e Angehörige*r Ihnen bei der Erstellung helfen. Unterschreiben müssen Sie die Patientenverfügung aber jedenfalls selbst. Für eine verbindliche Patientenverfügung muss die Unterschrift zum Beispiel von einem*einer rechtskundigen Mitarbeiter*in der Patientenvertretung bezeugt werden. Unterschreiben Sie also erst vor Ort.[2] 

Mythos 2: Eine Patientenverfügung gilt nicht bei einem Notfall.

Das stimmt zum Teil. Im Notfall zählt jede Sekunde. Deshalb muss das Notfallteam nicht erst nach einer Patientenverfügung suchen oder sich mit dessen Inhalt vertraut machen. Die medizinische Versorgung ist im Notfall wichtiger. Eine Ausnahme ist, wenn das Notfallteam den Inhalt der Patientenverfügung bereits kennt.[2] 

Mythos 3: In einer Patientenverfügung kann man auch Behandlungswünsche festhalten.

Das stimmt, aber Behandlungswünsche sind nicht verbindlich. Eine Behandlung muss immer medizinisch notwendig, tatsächlich möglich und rechtlich erlaubt sein. Wünsche bezüglich Schmerz- oder Symptomlinderung können aber in die Patientenverfügung aufgenommen werden.[2] 

Rat und Hilfe

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Patientenverfügung zu errichten, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Patient*innen- und Pflegeombudschaft
    Bei der Patient*innen- und Pflegeombudschaft können Sie sich über eine Patientenverfügung informieren und Sie können diese dort auch direkt errichten.  
  • Erwachsenenschutzverein
    Sie können Sich auch bei einem Erwachsenenschutzverein zur Patientenverfügung beraten lassen und diese dort erstellen.  
  • Ärztesuche der Ärztekammer Steiermark
    Um eine Patientenverfügung errichten zu können, müssen Sie sich vorab von einer Ärztin oder einem Arzt beraten lassen. Die Ärztesuche der Ärztekammer Steiermark hilft Ihnen dabei, Ärzt*innen für Allgemeinmedizin zu finden.  

Gute Informationen in anderen Sprachen

Hier finden Sie einen Ratgeber zur Patientenverfügung in leichter Sprache.

Quellen

Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auf dieser Webseite auf keinen Fall als Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Expertinnen und Experten (zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ernährungsberater*innen, Psycholog*innen etc.) dienen. “Gesund informiert“ ist eine Webseite des Gesundheitsfonds Steiermark und wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert.  

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