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Patient*innenrechte Welche Rechte und Pflichten habe ich als Patientin oder Patient?

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder der Widerspruch gegen eine Organspende: Die Patient*innenrechte spielen in vielerlei Hinsicht eine große Rolle. 
In Österreich sind die Rechte von Patientinnen und Patienten gesetzlich geschützt.[1] Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sind verpflichtet, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu beachten.[2]  

In diesem Beitrag werden häufige Fragen zu den Rechten von Patientinnen und Patienten beantwortet. Als gesunde, erwachsene Person erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Patientin oder Patient haben und wie Sie ihre Ansprüche einfordern können. Wir klären darüber auf, was Sie selbst tun können und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden. Mit diesen Informationen können Sie sich selbst ein Bild machen, bevor Sie eine Entscheidung für Ihre Gesundheit treffen!

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Patient*innenrechte schützen Patientinnen und Patienten während einer Behandlung und unterstützen dabei, Ansprüche durchzusetzen.[3]  
  • Die Patient*innenrechte können Sie in der Patientencharta nachlesen.[4]  
  • Patientinnen und Patienten haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.[5]  
  • Patientinnen und Patienten können nicht nur während einer Behandlung ihren Willen äußern, sondern auch bereits im Vorhinein. Das geht zum Beispiel mit einer Patientenverfügung.
  • In jedem Bundesland gibt es eine Patienten-Anwaltschaft, die Ihnen bei Anliegen zur Seite steht.[1]  
  • Stellen Sie alle Fragen, die für Sie relevant sind im Arztgespräch. Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein, wenn Sie nicht sicher sind.[6]
25.08.2023
Folge #44 Patient*innenrechte: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Patientin oder Patient?
In dieser Folge erklärt Dr.in Michaela Wlattnig (Leiterin der Patient*innen- und Pflegeombudschaft Steiermark), was die Patientenrechte für Sie bedeuten, wo Sie eine Patientenverfügung erstellen können und was man unter einem Behandlungsfehler versteht.
Häufige Fragen

Patient*innenrechte bieten Schutz und unterstützen Patientinnen und Patienten während einer Behandlung im Krankenhaus, bei einem Arzt oder einer Ärztin oder in einer anderen Gesundheitseinrichtung. Verschiedene Gesetze schützen die Rechte der Patientinnen und Patienten.[3] 

Die Rechte bestehen gegenüber Krankenhäusern, Ambulanzen, Rehabilitationszentren, Rettungsdiensten, Apotheken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonen, Hebammen und Physiotherapeut*innen.[1] 

Die grundlegenden Rechte der Patientinnen und Patienten sind in der Patientencharta zu finden.[7]

Die Patientencharta ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Rechte der Patient*innen durch Gesetze zu sichern. Die Patient*innenrechte selbst werden durch zahlreiche Bundes- und Landesgesetze geregelt.[4] 

Recht auf Behandlung und Pflege, dies beinhaltet: 

  • Behandlung und Pflege der Patientinnen und Patienten unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Vermögen, Religion, Art und Ursache der Erkrankung 
  • Versorgung durch einen Notarzt oder eine Notärztin 
  • Versorgung mit Medikamenten und Medizinprodukten
  • medizinische Versorgung entsprechend dem aktuellsten Stand der Wissenschaft
  • bestmögliche Schmerztherapie und Qualitätskontrolle 

Recht auf Achtung der Würde und Integrität, dies beinhaltet:

  • Wahrung der Intimsphäre und Privatsphäre
  • Anpassung der Abläufe in Kranken- und Kuranstalten an einen üblichen Lebensrhythmus
  • religiöse Betreuung stationärer Patientinnen und Patienten
  • Schutz gesundheitsbezogener Daten
  • Besuch bei stationärer Behandlung, aber auch die Möglichkeit keinen Besuch zu bekommen, wenn man das nicht möchte 
  • Nennung einer Vertrauensperson
  • Sterben in Würde

Recht auf Selbstbestimmung, dies beinhaltet: 

  • Aufklärung über Diagnose- und Behandlungsarten und mögliche Risiken und Folgen
  • Information über Gesundheitszustand und eine Lebensführung, die die Therapie unterstützt 
  • Aufklärung darüber, inwiefern die Patientin oder der Patient bei der Behandlung mitwirken muss
  • Ärztinnen und Ärzte müssen so informieren, wie es dem Krankheitszustand der Patientin oder des Patienten und der momentanen Verfassung entspricht. Fragen müssen beantwortet und Aussagen für die Patientin oder den Patienten verständlich formuliert sein. 

Eine Behandlung darf nur durchgeführt werden, wenn die Patientin oder der Patient zugestimmt hat. Wenn diese*dieser dazu nicht in der Lage ist, muss eine Vertretung der Behandlung zustimmen. Ausnahme: Ist eine Patientin oder ein Patient nicht ansprechbar, oder ist Gefahr in Verzug, darf eine Behandlung auch ohne Zustimmung durchgeführt werden. 

Recht auf Information und Dokumentation, dies beinhaltet: 

  • Aufklärung über voraussichtliche Kosten im Vorhinein 
  • Einsicht in die Dokumentation der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen 
  • Kopieren von medizinischen Dokumenten (gegebenenfalls selbst zu bezahlen)
  • Dokumentation der Willensäußerungen der Patientin oder des Patienten (zum Beispiel Widerspruch gegen Organ-Entnahme)

Besondere Bestimmungen für Kinder: 
Die Aufklärung muss dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen entsprechen. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr haben Kinder das Recht auf eine Begleitperson bei einem Aufenthalt im Krankenhaus.[1] 

In jedem Bundesland gibt es eine Patienten-Anwaltschaft. Diese unterstützt Patientinnen und Patienten bei ihren Anliegen. Die Patienten-Anwaltschaften sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.[1]
 
Wenn jemand in einem öffentlichen oder gemeinnützigen Krankenhaus verletzt wird, kann die Patienten-Vertretung möglicherweise eine Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds fordern. Dies gilt auch, wenn eine Person in einem öffentlichen oder gemeinnützigen Krankenhaus einen Schaden erleidet. Das Verfahren ist für Sie als Patientin oder Patient kostenlos.

Patient*innen haben das Recht, ihren Willen vorab zu äußern, falls dies später nicht mehr möglich ist. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten: 

  • Patientenverfügung: 

Mit einer Patientenverfügung können Sie eine oder mehrere medizinische Behandlungen ablehnen. Es ist jedoch zu beachten, dass damit nur bestimmte, konkret genannte, medizinische Behandlungen gemeint sind. Eine Patientenverfügung kann eine erkrankte als auch eine nicht erkrankte Person erstellen. Sie gilt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selber Entscheidungen zu treffen. Solange Sie selbst Entscheidungen treffen können, gilt Ihr aktueller Wille. Mehr Infos zur Patientenverfügung finden Sie hier.[8] 

  • Vorsorgevollmacht: 

 Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht, das Recht auf Selbstbestimmung auszuüben. Sie können eine*n Bevollmächtigte*n festlegen, die*der Sie vertritt und Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Das kann beispielsweise notwendig sein, wenn Sie Demenz haben und Ihre Urteilsfähigkeit verlieren. In der Regel wählt man als Bevollmächtigte*n eine nahestehende Person (zum Beispiel Verwandte, Freunde, Nachbarn etc.).[9] Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier

  • Widerspruch gegen Organspenden: 

Eine Organspende beinhaltet die Entnahme von Organen, Organteilen oder Gewebe von klinisch Toten. In Österreich ist man automatisch Organspender*in, sofern zu Lebzeiten kein Widerspruch eingelegt wurde. Möchten Sie kein*keine Organspender*in werden, müssen Sie sich gegen die Organ- und Gewebeentnahme im Widerspruchsregister der Gesundheit Österreich GmbH eintragen.[10] Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ja, auch Patientinnen und Patienten haben Verpflichtungen. Diese sind jedoch oft nicht einklagbar. Folgende Pflichten haben Sie als Patientin oder Patient: 

  • Schildern Sie alle Umstände, die für die Behandlung wichtig sein können
  • Arbeiten Sie mit Ärzt*innen und Pflegepersonen gut zusammen 
  • Passen Sie sich an organisatorische Voraussetzungen an. Halten Sie zum Beispiel die Ruhezeiten im Krankenhaus ein
  • Verzichten Sie auf Nikotin, Alkohol und Drogen während des Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Gesundheitseinrichtung 
  • Verhalten Sie sich angemessen und respektieren Sie die Rechte anderer Patientinnen und Patienten sowie des Personals 
  • Beachten Sie die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung[5] 
Was kann ich selbst tun

Es gibt einige Hilfestellungen, um Ihre Patient*innenrechte durchzusetzen:

  • „Wer fragt, gewinnt“. 

Je mehr Sie wissen, desto bewusster können Sie Entscheidungen treffen, insbesondere wenn es um Ihre Gesundheit geht. Stellen Sie alle Fragen, die für Sie relevant sind. So sind Sie gut informiert und können gemeinsam mit der behandelnden Person Entscheidungen treffen.[6]

Drei sehr wichtige Fragen, die Sie stellen können, sind:

  1. Was habe ich? 
    a. Schildern Sie, warum Sie heute hier sind und was sie benötigen. Was soll im Gespräch geklärt werden? 
     
  2. Was kann ich tun?
    a. Fragen Sie nach, was Sie selbst für sich tun können.
     
  3. Warum soll ich das tun?
    a.    Klären Sie ab, was die Vor- und Nachteile der Behandlung sind und welche Wirkungen sich ergeben.[11]

Mehr Informationen zum Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten und wie Sie sich darauf vorbereiten können, finden Sie hier

  • Holen Sie sich eine zweite Meinung ein! 

Jeder Patient und jede Patientin, hat das Recht, sich eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Fragen Sie eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt, wenn Sie unsicher sind oder mit der Behandlung nicht einverstanden sind.[12] 

  • (Vermutlichen) Fehlern bei der Behandlung nachgehen!

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn unbegründet von den anerkannten Regeln der Medizin abgewichen wird. Dies betrifft vor allem die Befunderhebung, die Diagnose oder die Therapie. Auch wenn man nicht genug aufgeklärt wurde, kann das als Behandlungsfehler angesehen werden. Sollte ein Behandlungsfehler vorliegen, kann man Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies kann auf verschiedene Arten passieren. Mehr dazu lesen Sie hier.[13]

Unterschiede Frauen und Männer

Die Patient*innenrechte gelten unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Vermögen, Religion und Art oder Ursache der Erkrankung. Es gibt keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen.[1] 

Rat und Hilfe

Weitere Informationen zu den Patient*innenrechten finden Sie hier:

  • Patient*innen- und Pflegeombudsschaft Steiermark (Link)

Die Patient*innen- und Pflegeombudschaft ist die richtige Anlaufstelle für Ihre Anliegen und Beschwerden. Sie finden hier die wichtigsten Formulare, Broschüren sowie weitere Kontakte, an die Sie sich wenden können. 
 

Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auf dieser Webseite auf keinen Fall als Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Expertinnen und Experten (zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ernährungsberater*innen, Psycholog*innen etc.) dienen. “Gesund informiert“ ist eine Webseite des Gesundheitsfonds Steiermark und wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier
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